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Patientenverfügung
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Was ist zu beachten? Welches Modell ist für mich das passende?
Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder des dazu fähigen Patienten, oder seines Bevollmächtigten. Wenn bei Einwilligungsunfähigkeit keine Vollmacht vorliegt, muss ein Betreuer (früher: Vormund) amtsrichterlich eingesetzt werden. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Nach eigenem Ermessen können Ärzte nicht einfach Behandlungen einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwillen zugrunde liegt. Dieser kann, um Schwierigkeiten zu vermeiden, vorsorglich in einer Patientenverfügung dokumentiert werden.
Expertenkommission des Bundesjustizministeriums (BMJ) empfiehlt:
Formulierungshilfen wie die folgenden werden von der Expertenkommission "Patientenautonomie am Lebensende" des BMJ (Juni 2004) ausdrücklich empfohlen. Sie finden hier zwei alternative Angebote für seriöse, individuelle Patientenverfügungen. In beiden wird die Bedeutung der Schmerztherapie und palliativmedizinischen Linderung betont. Jedoch gibt es auch Unterschiede. Im Vergleich:
1.) "Erweitertes Selbstbestimmungsmodell" einer individuellen Patientenverfügung Reichweite: Sie können damit Abwägungen und differenzierte Willenserklärungen dokumentieren zu Formen der Sterbehilfe, zu Lebensqualität und Abhängigkeit, Schwerstpflegebedürftigkeit und Alzheimer-Demenz, akutem Notfall und Wiederbelebung usw.. Ausgeschlossen ist lediglich die verbotene Tötung auf Verlangen. In dieser Patientenverfügung sind Ihre individuellen Wertvorstellungen (auch für den Betreuungsfall) und eine Vollmacht für eine oder mehrere Vertrauensperson(en) bereits inbegriffen.
Beschreibung des Angebotes Ein anspruchsvolles Angebot des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) auf gemeinnütziger Basis für eine individuelle Patientenverfügung, die optimal auf Ihre Bedürfnisse, Lebensumstände und -einstellungen zugeschnitten ist. Zugrunde liegt ein ausführlicher PV-Fragebogen 2004 zu einer Reihe beispielhafter Behandlungssituationen. hier.
2.) "Standardvarianten online" : Reichweite: Die Behandlungsentscheidungen sind beschränkt auf das Terminalstadium (=kurz vor dem Sterben) bzw. auf ein unumkehrbares Dauerkoma. Jeweils mit einem "ODER" ist die Wahl zwischen "Lebensverlängerung" oder "nur noch Linderung" voneinander abgegrenzt. Ein Bezug auf Sterbehilfe (incl. erlaubtem Behandlungsverzicht zur gezielten Leidensverkürzung) kommt hier nicht vor, ebenso ausgeschlossen ist der Bezug auf schwere chronische Behinderung bzw. ein nicht mehr lebenswertes Leben. Ihre individuellen Wertvorstellungen und eine Vollmacht bzw. Betreuungsverfügung müssen ggf. auf einem gesondertem Formular beigefügt werden.
Beschreibung des Angebotes Zusammengesetzt aus Textbausteinen, wie sie von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des BMJ als größtmöglicher Konsens vorgeschlagen worden sind. Hieran haben neben Palliativmedizinern und Ärztekammervertretern auch Vertreterinnen der Kirchen, des Humanistischen Verbandes sowie der Hospizbewegung mitgewirkt. Sie finden hier auf dieser Basis benutzerfreundlich aufgearbeitete Online-Standardvarianten, angeboten durch eine qualifizierte Hospizberatungsstelle. Weitere Angebote, Ansätze und Musterformulare
Inzwischen bietet eine unübersehbare Zahl von Organisationen und Vereinen unterschiedliche Muster, Pauschalvordrucke und Formulare an, selbst im Schreibwarenladen. (Eine mit über 180 Anbietern zusammengestellte Liste - von A wie Aidshilfe bis Z wie Zeugen Jehovas - finden Sie hier .) Selbst wenn der Text von einem Rechtsanwalt ausgewählt und aufgesetzt worden ist, bietet dies allein keine Gewähr. Entscheidend für die Verbindlichkeit ist Ihre eigene, sorgfältige Urteilsbildung. Diese setzt Aufklärung über medizinische Fragen und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten voraus.
Insbesondere bei unheilbar schwerer Krankheit sollte unbedingt ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt über Verlaufsformen und spätere Komplikationen stattgefunden haben. Eine spätere Aktualisierung im Abstand von 2 bis 3 Jahren und vor allem wenn Änderungen eingetreten sind, ist dringend anzuraten. Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit widerrufen. Ob eine Hinterlegung , z. B. in der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen, sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Beispiele:
Katholische Kirche Freiburg unter "Seelsorge / Pfarreien"
Caritas Unna unter "Allgemeine Informationen" und "Unser Angebot für Sie"
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